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Bildungsprämie/Bildungsschecks für Aus- und Weiterbildungen
#1
Hallo zusammen,

viele kennen mich ja schon....mein Name ist Patrizia Zink und ich bin hier im Hause für die Buchhaltung/Rechnungswesen und Fördermöglichkeiten (Bildungsprämie/Bildungsscheck) zuständig.
Auch in Bezug auf Fragen bezüglich steuerliche Absetzmöglichkeiten könnt Ihr mich gerne ansprechen. Smile

Heute möchte ich euch gerne mehr über diese tollen Fördermöglichkeiten erzählen.

Wir akzeptieren Prämiengutscheine und auch Bildungsschecks für all unser Aus-, Weiterbildungen und Seminare, unabhängig davon, ob sie Online oder vor Ort stattfinden.


Die Bildungsprämie übernimmt bis zu 50% der Weiterbildungskosten (max. 500 Euro).

Ein Beispiel hierzu:
Sie möchten die Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie -HPP- absolvieren.
Diese Ausbildung kostet derzeit: 980,- €
Die Bildungsprämie übernimmt 50% der Gesamtkosten = 490,- €.

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige die das 25. Lebensjahr vollendet haben mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 20.000,- € - bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000,-€.

Dazu gehören:
 Angestellte / Selbstständige
 Geringfügig Beschäftigte
 Beschäftigte in Mutterschutz / Erziehungsurlaub
Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Teilnehmende am „freiwilligen Jahr“
 Menschen in der sog. Familienphase

Übrigens:
Im Rahmen der Bildungsprämie werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE) von Eltern nachgewiesene Kinderfreibeträge und zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.000 Euro) berücksichtigt. Damit werden auch bei der Förderung von Weiterbildung familienbedingte Mehrbelastungen berücksichtigt.


Da es jedoch einige Neuerungen gibt in der neuen Förderphase 3 (Start ab 01.07.2014) wäre es sinnvoll, wenn Ihr euch vorher bei mir informiert, damit ich euch ggf. gute Tipps mit auf den Weg geben kann. Big Grin
Ihr könnt mich gerne vorab anrufen unter der Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder auch eine Mail schicken an:
Info@Isolde-Richter.de

Informationen über die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein finden Ihr auch unter: www.bildungspraemie.info
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Bildungsscheck - Sichern Sie sich bis zu 2.000,- € Förderung jährlich (NRW)

Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung und übernimmt bis zu 50% der Weiterbildungskosten (max. 2.000 Euro pro Jahr).

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 20.000,- € - bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000,-€.

Dazu gehören:
 Beschäftigte, die bei einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten (ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst) und/oder ihren Wohnsitz in NRW haben
Geringfügig Beschäftigte (Minijob) ohne andere Hauptbeschäftigung (das gilt auch für SGB II-„Aufstocker“)
 Beschäftigte in Elternzeit oder Mutterschaftsurlaub
 Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen
 Selbständige in den ersten fünf Jahren der selbständigen Tätigkeit


Ich gebe euch gerne Tipps und Ratschläge bezüglich des Weiterbildungsziels, wohin Ihr euch wenden könnt etc.
Ruft mich einfach an, ich freue mich auf euren Anruf unter der Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder sendet mir eine Mail an: Info@Isolde-Richter.de

Informationen über die Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsschecks findet Ihr unter: www.bildungsscheck.com
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Wenn Ihr Fragen, Anregungen oder Wünsche habt, dann freue ich mich über euren Anruf – hier nochmal die Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder Ihr schreibt mir einfach eine Mail an: Info@Isolde-Richter.de

Wusstet Ihr eigentlich, dass man die Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen kann?
Achtung: Wichtig sind hier die richtigen Angaben bei der Steuererklärung in Bezug auf Aus- bzw. Weiterbildung.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir vielleicht erzählt, wie es bei Euch gelaufen ist bezüglich Steuer oder auch Fördermöglichkeiten, was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?
Wer hat vielleicht wertvolle Tipps für mich in Bezug auf Übernahme der Kosten/ Absetzbarkeit bei der Steuer?


Ganz liebe Grüße
Patrizia [Bild: smiley7283.gif]
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#2
Hallo Patrizia,

vielen Dank für Deinen Thread. Tolle Idee!
Leider hat es bei mir mit der Bildungsprämie und dem -Scheck nicht geklappt. Die Sachbearbeiterin in der HWK (die bei uns zuständig ist) meinte, für Selbständige gelten diese Förderungen leider nicht. Schade!

Umso mehr hoffe ich, dass ich steuerlich etwas herausholen kann.

Liebe Grüße
Cathrin
Heart-liche Grüße
von Cathrin



www.gesunde-mitte-mueller.de



Schalte auch mal ab
und genieße das Leben,
Tagträumen ist keine verlorene Zeit,
sondern Auftanken der Seele.
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#3
Liebe Cathrin,

es freut mich, dass dir die Idee bezüglich des Thread gefällt. [Bild: s045.gif]

Schade finde ich, dass du keine Bildungsprämie erhalten hast. Du kommst aus dem Bundesland Bayern, ist das richtig?
Normalerweise steht ein Prämiengutschein auch Selbstständigen zu, wobei jedoch differenziert wird, d.h. das gilt nur für die ersten 5 Jahre Jahre der Selbstständigkeit UND das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht überschritten werden.
Bist du länger als 5 Jahre selbstständig?


Liebe Grüße
Patrizia Heart
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#4
Ui,dann wird das für mich ja auch wieder interessant.Da muss ich mich mal schlau machen,jetzt wo ich selbstständig bin.

Danke für diesen informativen ThreadSmile
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#5
Liebe Petra,

das Thema ist für sooo viele Leute interessant, leider "trauen" sich viele gar nicht, so etwas in Anspruch zu nehmen, oder zu fragen, ob man dafür in Frage kommt, gerade bezüglich der Einkommensgrenze. [Bild: smilie_tra_015.gif]
Schade eigentlich, aber vielleicht kann ich ja einigen hierbei helfen. Smile

Frage doch mal bei der VHS (Volkshochschule) in einer Nähe nach, die geben kompetent Antworten und sind echt unkompliziert. Wenn du mir deine Adresse mitteilst, gerne auch in einer PN, dann kann ich dir auch die passende VHS raussuchen.

Ich würde mich freuen, wenn du dich nochmal meldest, was da diesbezüglich herausgekommen ist (in Bezug auf die Selbstständigkeit).

Liebe Grüße
Patrizia [Bild: smilie_winke_015.gif]
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#6
Hallo Patrizia Heart

das finde ich ja klasse, dass wir jetzt wissen, an wen wir uns bei so wichtigen Fragen wenden können.
Ehrlich gesagt, ich habe darüber noch gar nie nachgedacht ... ganz schön naiv Confused

Also künftig werde ich erstmal DICH konsultieren, bevor ich mich ruck-zuck wieder für eine neue Weiterbildung anmelde Big Grin

Und ganz herzlichen Dank für deine sehr sympathische Vorstellung hier Smile
Liebe Grüße
Annette

www.praxis-herzberg-am.de
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#7
Mich würde mal interessieren, ob man dies auch bekommt, wenn man im Augenblick keinen Job hat.
Ich bekomme auch kein Arbeitslosengeld etc.

Danke für die Antwort.
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#8
Das ist eine gute Frage liebe Biene Maja, das würde mich auch interessieren. Man hat mir z.B. gesagt, wenn ich nirgendwo her Geld beziehe, also nicht arbeite, kein Geld von der Arbeitsagentur bekomme, usw., stünde mir keinerlei Unterstützung zu. Aber manchmal wissen die Behörden ja auch nicht alles Big Grin.

Liebe Grüße
Evi
Wende Dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter Dich.
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#9
Hallo liebe Annette, [Bild: smilie_winke_019.gif]

vielen Heart-lichen Dank für deine lieben Worte.
Ich hoffe doch sehr, dass dieses Thema dadurch viiiiel mehr aufgegriffen wird und meine kleine "Ansprache" hier Wirkung zeigt.
Es gibt sooo viele Menschen, denen gar nicht bewusst ist, dass Sie ggf. ein Anrecht auf einen Prämiengutschein bzw. Bildungsscheck haben.
Und seien wir doch mal ehrlich...niemand hat Geld zu verschenken, also sollten wir uns darüber freuen und es auch nutzen!

Die Bildungsprämie darf man übrigens alle 2 Jahre in Anspruch nehmen - den Bildungsscheck NRW (Nordrhein-Westfalen) sogar jährlich!!!
Das ist doch suuuuper. Big Grin

Also solltest du irgendwelche Fragen haben, wende dich jederzeit an mich.

Gaaaanz liebe Grüße
Patrizia Heart
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#10
Liebe bienemaja und Evi,

leider kann man keine Bildungsprämie beantragen, wenn man nicht mind. 15 Std. in der Woche berufstätig ist (Minijobber), sich im Erziehungsurlaub befindet, Selbstständig ist (Selbstständigkeit nicht mehr als 5 Jahre) und ein entsprechend niedriges Jahreseinkommen hat.
Jemand der überhaupt kein Einkommen hat, kann demzufolge keine Bildungsprämie beantragen. [Bild: smilie_tra_015.gif]

Wenn man arbeitslos ist, dann gibt es oftmals Zuschüsse vom Arbeitsamt. Die Bildungseinrichtung muss aber die AZAV-Zertifizierung nachweisen, die wir besitzen.
Manchmal kann man - wenn man absolut gar kein Geld bekommt, auch eine Umschulung etc. beantragen. Aber das geht tatsächlich auch nur in besonderen Fällen.
Aber fragen kostet nichts, also in diesem Fall einfach mal beim Arbeitsamt nachfragen.  

Seit Ihr vielleicht irgendwo auf 400,- € bzw. 450,- €-Basis angemeldet?

Liebe Grüße

Patrizia [Bild: blume0011.gif]
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#11
Das ist schon seltsam. Ich bin noch keine fünf Jahre selbständig. Und die Sachbearbeiterin hat mir gleich gesagt, bei Selbständigen geht grundsätzlich nichts. Ja, wir wohnen in Bayern.
Ich werde mich definitiv nochmal dahinter klemmen, für den HP ist es zwar bestimmt schon zu spät. Aber ich möchte ja gerne noch einige andere schöne Dinge bei Euch lernen. :-)
Heart-liche Grüße
von Cathrin



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#12
Guten Morgen liebe Cathrin,

auf der Seite: www.bildungspraemie.info
gibt es einen Vorab-Check, da kann man prüfen, ob man für die Bildungsprämie in Frage kommt.
Dort muss man Angaben zur Erwerbstätigkeit machen u.a.:

*Ich bin im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig/selbständig.

------------------

Ich habe dir mal etwas kopiert:

Wer erhält einen Prämiengutschein?
Mit dem Prämiengutschein werden vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert. Konkret: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.

Als "erwerbstätig" gelten jedoch nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Inhaber/-innen bzw. Teilhaber/-innen von Unternehmen, die selbst im Betrieb mitarbeiten.
Somit sind auch Selbstständige und Freiberufler förderungsfähig.


--------------
Es bedeutet also, wenn du erwerbstätig bist - unter anderem gehört da auch die Selbstständigkeit dazu - und nicht mehr als 20.000,- € verdienst (bei gemeinsam Veranlagten nicht mehr als 40.000,- €), dann steht dir ein Bildungsgutschein zu.

Übrigens:
Im Rahmen der Bildungsprämie werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE) von Eltern nachgewiesene Kinderfreibeträge und zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.000 Euro) berücksichtigt. Damit werden auch bei der Förderung von Weiterbildung familienbedingte Mehrbelastungen berücksichtigt.

Darf ich fragen, an welche Beratungsstelle du dich gewendet hast?
Da gibt es wirklich gravierende Unterschiede.
Am besten ist es, sich einen Termin bei der VHS in der Nähe zu besorgen.
Ich suche dir gerne eine passende Stelle raus, wenn du magst. :-)

Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich dir.

Patrizia [Bild: smilie_winke_020.gif]
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#13
Hallo Frau Zink,

es hört sich fast fantastisch an das die Isolde Richter Heilpraktikerschule die AZAV anstrebt.

Nur leider bin ich am zweifeln das einige Schüler diesen Weg gehen können.
Ich habe mich ausführlich mit einer Betreuerin darüber unterhalten, und die Kriterien waren nicht zu erfüllen.
Mir hat man damals (vor ca. 8 Monaten) gesagt, das man Nachweisen muss in ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis
zu kommen. Leider werden HP nicht umbedingt als Angestellte gesucht, was diesen Nachweis daher sehr schwierig macht.
Auch wurde mir gesagt das sogar eine schriftliche Bestätigung, falls man den HP bis dann und dann macht und dafür eine
feste Anstellung bekommt, nicht ausreichen würde.
Ich konnte nur sehr wenige Stellen finden die Festanstellen. Allerdings müsste man falls man die Stelle bekommt,
auch umziehen. Was ja auch nicht jeder kann.
Die zweite Schwierigkeit war das man als frischer HP nicht umbedingt was findet, da die meisten dann noch HP
mit Berufserfahrung haben wollen.

Deshalb versuche ich mit meinen kleinen Budget das irgendwie in den Griff zu bekommen.

LG
Viktoria
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#14
Leider bekomme ich auch keine Bildungsprämie keinen Bildungscheck,mir bleibt die steuerliche Absetzbarkeit hier in NRW.
Seit mehr als 26 Jahren bin ich im öffendlichen Dienst und obwohl man mit dem Eintritt in den öffentlichen Dienst ewige Armut schwört ist das Salär immer noch zu hoch.
Ausserdem hat unser Laden mehr als 500 Mitarbeiter,da geht eh´ nichts!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#15
Ich habe auch mal gehört oder gelesen, ein Bildungscheck müsste irgendwie mit der sozialversicherten Arbeit in Verbindung stehen, also dem Arbeitgeber, der Art der Arbeit, der Branche, etc.

Also wenn du z.B. im Personal arbeitest und strebst ne Zusatzausbildung für EDV-Personalabrechnung an, oder so ähnlich, oder auch allgemeiner EDV. Ich glaube da könnte man was HP-mäßiges eher nicht so gut verkaufen.
HP und Patient: top2
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#16
Liebe Viktoria,

leider weiss ich so gut wie gar nichts über dieses Thema.
Ich habe mich da mal informiert, da man ja eine spezielle Zertifizierung benötigt.
Es ist ziemlich umfangreich, deswegen wissen wir noch nicht, ob das für uns überhaupt Sinn macht.

Ich glaube, meine Aussage "Wir arbeiten daran" war wohl auch etwas missverständlich, tut mir leid.Sad
Deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich später mehr erzählen werde.
Es ist ein sehr interesssantes Thema, aber wie gesagt auch sehr umfangreich und wird - wenn es denn in Frage kommen sollte - auch entsprechend lange dauern, bis wir überhaupt so weit sind.

Auch war mir gar nicht klar, das es tatsächlich so schwierig ist, danke für deine Anregung.
Mir wurde da etwas ganz anderes gesagt. Ich werde mich da nochmal intensiver mit beschäftigen müssen.

Vielen ♥-lichen Dank für deine Anregungen. Das hat mir sehr geholfen.

Mit liebem Gruß

Patrizia
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#17
Lieber Werner,

das stimmt wohl leider...es gibt empfangsberechtige Unternehmen, aber Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sind ausgeschlossen.Confused

Vielen lieben Dank für diese Information, mit dieser Situation wurde ich bisher noch gar nicht konfrontiert, daher wusste ich das noch gar nicht.
Es geht sicher darum, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes eine "Sicherheit" haben, was eben viele Menschen nicht haben.

Jetzt habe ich wieder etwas Neues gelernt. Dankeschööön. Heart

Liebe Grüße und einen schönen Tag wünscht
Patrizia
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#18
Hallo Volkerchen,

bisher habe ich die Erfahrung machen dürfen, dass es unabhängig davon ist, welchen Beruf ich zur Zeit ausübe.
Ich kann trotzdem einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, auch für ganz zweckfremde Weiterbildungen.
Wir haben ja mehrere Schüler, die einen Bildungsscheck oder Bildungsprämie bekommen, ob Einzelhandelskaufmann oder Bürokauffrau oder Steuerfachgehilfin....
Bisher hatten wir tatsächlich immer Schüler aus verschiedenen Berufen, nicht nur mit medizinischen Kenntnissen, wie Arzthelferin oder Krankenschwester.

Vielleicht meldet sich hier jemand auf unsere Nachricht, der ebenfalls einen Bildungsscheck bekommen hat und einen ganz anderen Beruf ausübt der mit der Medizin überhaupt nichts zu tun hat?


Liebe Grüße
PatriziaSmile
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#19
Oh danke für den Thread, ich wurde auch abgelehnt weil ich selbstständig bin. Aber ich bin erst 2 Jahre selbstständig!!
Da muss ich nochmal nachhaken.
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#20
Liebe Yvonne,

wenn du nicht über der Einkommensgrenze liegst, dann sollte es eigentlich kein Problem sein, einen Bildungsscheck bzw. Bidlungssprämie zu erhalten.
Ich habe schon öfter gehört, dass sich viele einfach abwimmeln lassen. Man sollte auf die Voraussetzungen "pochen", dort ist es eindeutig festgehalten.
Es gibt trotzdem immer wieder Änderungen zwischendrin, das mussten wir leider feststellen, aber an den grundlegenden Voraussetzungen dürfte sich nichts ändern. Ansonsten sollte das auch auf der HP deutlich ersichtlich sein.

Es gibt bei der Bildungsprämie so ein Check, ob man in Frage kommt oder nicht.
Einfach mal auf die Seite www.Bildungspraemie.de gehen und dort auf Informieren.

Würde mich freuen, wenn du mir ggf. Rückmeldung geben kannst, falls du nochmal telefonisch anfragst etc.
Dankeschööön. Heart

Liebe Grüße aus dem verregnetem Kenzingen [Bild: smilie.php?smile_ID=3003]
Patrizia
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