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Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Druckversion

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Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Tamara Bobrowski - 24.06.2019

Liebes Forum,

ich interessiere mich für die Ausbildung zur HPP. Die Ausbildung soll mich rechtlich absichern, falls sich innerhalb einer Beratung etwas "aufdeckendes" ergibt (oder wenn dies sogar Ziel ist). Ich möchte auch wenn möglich weiterhin privat arbeiten, also mit Privatzahlern. Nun habe ich folgende Frage zur Praxis:

Wenn ich nun innerhalb einer solchen Beratungseinheit merke, dass die Situation sich dahingehend verändert, dass es offiziell ab nun eine Therapie wäre. Wie gehe ich dann vor und was bedeutet dies an Veränderung? Kann ich meinen Klienten/ meine Klientin dann weiter betreuen ohne dass ich etwas verändern muss? (das wäre ja meine Hoffnung) Oder muss ich spätestens ab der darauffolgenden Stunde informieren, dass es sich von nun an um eine Therapie handelt bzw muss ich dann einen neuen Vertrag schliessen, anders abrechnen uä? Sprich: Welche Veränderungen innerhalb einer Prozessbegleitung kämen auf mich zu wenn sich die Situation rechtlich gesehen von einer Beratung in eine Therapie ändert, wenn ich rechtlich wirklich sicher dastehen möchte?

Vielen Dank für Euren Input und Eure Erfahrungen.
Tamara


RE: Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Anja Flörke - 24.06.2019

Hallo Tamara,

ganz grundsätzlich ist eine Beratungsleistung eine gewerbliche Tätigkeit, eine therapeutische Leistung eine freiberufliche Tätigkeit.
Die meisten Steuerberater raten dazu, hier zwei verschiedene Steuernummern zu beantragen und strikt getrennt abzurechnen.
Ich würde Dir dringend raten, hier ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater vor Ort zu führen, bevor Du startest.

Als Berater darfst Du keine Diagnose stellen und nicht therapieren, also nicht kausal am Krankheitsgrund arbeiten mit dem Klienten.
D.h. sobald Du das tust, bist Du im Therapie-Bereich und damit in der freiberuflichen Tätigkeit.

Du mußt als HPP nicht nach GebüH abrechnen. Du darfst, aber Du mußt nicht.
D.h. Du kannst mit den Patienten vereinbaren, daß sie Rechnungen ohne GebüH-Ziffern bekommen.
Damit nimmst Du ihnen allerdings die Möglichkeit, die Rechnungen steuermindernd beim Finanzamt einzureichen oder mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen abzurechnen. Hierüber mußt Du sie unbedingt aufklären.

Ob andere organisatorische Dinge notwendig sind, wie zum Beispiel ein neuer Vertrag, kann vielleicht Silke sagen.
Sie macht den Kurs "Praxisgründung für Therapeuten" hier an der Schule und im Zuge des Kurses kannst Du bestimmt auch solche Fragen im Detail klären.
Hier geht es zu Silkes Kurs:
Praxisgründung für Therapeuten

Heart lichst,
Anja Flörke


RE: Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Silke Uhlendahl - 24.06.2019

Über das Thema haben wir heute am 2. Kurstag auch gesprochen Berater- HPP oder HP.
Vielleicht hat sich das überschnitten, sonst schau dir die Aufzeichnung gern noch mal an.


Ich sage auch gern nächste Woche im Kurs dann noch mal was dazu um es zu konkretisieren.

Auch Zahlungsbeleg ohne GeBüH Ziffern können steuermindernd geltend gemacht werden. Wichtig ist immer das klar gekennzeichnet ist: es handelt sich um eine HEIL-Behandlung.


RE: Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Tamara Bobrowski - 24.06.2019

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Liebe Silke, in dem Kurs bin ich nicht. Ich überlege gerade mich zu immatrikulieren für die Ausbildung zur HPP und möchte vorher wissen, ob ich es als HPP am Ende schwieriger hätte weil ich dann mit jeder sich wandelnden Situation meine Beratung bzw das organisatorische umstellen muss. Denn es soll mir ja einiges erleichtern, bzw mich absichern.

Der Hinweis ist spannend, dass ich als HPP wieder einem freien Beruf zugeordnet würde. Wenn ein Gewerbe bereits besteht kann ich dies jedoch wahrscheinlich auch weiterhin unter diesem laufen lassen. Und freie Berufe unterliegen ja noch anderen Grenzen. Da werde ich auf jedenfall nochmal nachforschen. Danke fürs Aufmerksam machen.


RE: Switch von Beratung zu Therapie - organisatorische Auswirkungen? - Silke Uhlendahl - 24.06.2019

Tamara,

als HPP kannst du natürlich auch parallel ein Gewerbe haben.

Manche machen klare Coaching-Settings ( zzB für Firmen), die ganz klar keine Heilbehandlungen sind.
Im Einzelsetting beraten auch psychotherapeutisch arbeitenden HP und HPP, was dann aber in der Regel zur Therapie dazugehört.

Schau dich mal bei Savina im HPP Bereich um. Als HPP bist du in jedem Fall freiberuflich tätig. Ganz viel Freude und Erfolg!