Neues Urteil zu Verlinkung - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: Neues Urteil zu Verlinkung (/thread-24598.html) |
Neues Urteil zu Verlinkung - Chania - 10.12.2016 Hallo Zusammen, es gibt ein neues Urteil: "das Landgericht Hamburg bestätigt als erstes deutsches Gericht: Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet wegen Urheberrechtsverletzung" Hier der Link: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html Startseite: www.spiritlegal.com Das geht uns ja alle an... wer einen link zur Schule hat, die Schule zu unserer website, Verlinkung auf Kollegen, Facebook-Links... keiner von uns kann sicher sein, dass auf den entsprechenden Seiten wirklich keine - wissentlich oder unwissentlich - geklauten Bilder sind. Was sagt Ihr bzw. Du, Horst, dazu? Es gibt schon erste Reaktionen im Netz, aber wie es weitergeht, weiß man nicht. RE: Neues Urteil zu Verlinkung - jeanninema - 10.12.2016 Oje, das ist ja ein großer Mist und geht eigentlich total an der Realität und am Machbaren vorbei. RE: Neues Urteil zu Verlinkung - yvonneer - 11.12.2016 Dem kann ich mich nur anschließen. Ich kann doch nicht alle Rechte kennen die es auf der Welt gibt. Es gibt Seiten mit einem völlig unüberschaubaren Inhalt. Wenn ich da verlinke müsste ich erst Wochen mit der rechtlichen Rechercher zubringen. RE: Neues Urteil zu Verlinkung - Horst - 12.12.2016 Hallo miteinander, das Urteil ist in seiner allgemeinen Formulierung fatal und wahrscheinlich in dieser Verallgemeinerung nicht haltbar. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Eingrenzung der Aussagen dieses Beschlusses (kein Urteil, sondern eine Gerichtsentscheidung in einem eingeschränkten Verfahren) also eingeschränkt auf sog. "Deep-Links" d.h. z.B. eine Verlinkung auf einen konkreten einzelnen Beitrag/ein konkretes einzelnes Bild nachvollziebar und vertretbar wäre. Darüber hinaus ist das LG HH für einige überraschende und breit kritisierte Entscheidungen bekannt, die vielfach aber wieder in höherer Instanz aufgehoben wurden. Vorerst existiert diese Entscheidung jedoch und ist Anlass zur Vorsicht bei Verlinkungen. Weniger bei Verlinkungen auf rein privaten/persönlichen Sites, sondern bei "geschäftsbezogenen" d.h. Webseiten mit ""Gewinnerzielungsabsicht". Letztere sind Websites, auf denen ihr z.B. auch für eure Praxis/Vorträge/Schriften werbt. Vorerst aber nicht in Panik ausbrechen, sondern erst mal nur behutsam verlinken. GlG Horst RE: Neues Urteil zu Verlinkung - Fenni - 13.12.2016 Danke für diesen Thread. Das Urteil habe ich gar nicht mitbekommen. Habe dazu gleich noch eine Frage. Ich betreibe ein Forum für ängstliche Hunde und dazu auch eine Homepage mit vielen nützlichen Informationen. Das ist kostenlos und frei von jeder Gewinnerziehlungsabsicht. Unabhängig vom Forum bin ich aber auch Hundeverhaltensberater und Ernährungsberater. Natürlich sind meine geschäftlichen Seiten dort verlinkt. Ein findiger Anwalt oder Richter könnte mir also durchaus Gewinnerziehlungsabsicht unterstellen, da das Forum ja als Werbeplattform betrachtet werden kann. Es gibt sogar eine Werbeecke, aber für alle User. Hafte ich jetzt für jeden Link, den meine User posten? Das wäre ja fatal. Wie geht man damit am besten um? Wie geht Ihr als Schule damit um? Der Sachverhalt ist ja durchaus ähnlich durch die Kopplung von Schule und Forum. Danke schon mal für Eure Antworten. Man, als ob ich sonst nichts zu tun habe RE: Neues Urteil zu Verlinkung - Susanne Hottendorff - 13.12.2016 Falschen Beitrag .. Sorry! RE: Neues Urteil zu Verlinkung - Horst - 29.12.2016 (13.12.2016, 09:53)Fenni schrieb: Danke für diesen Thread. Das Urteil habe ich gar nicht mitbekommen. Habe dazu gleich noch eine Frage.Hallo Fenni. wie man/frau an dem zitierten Beschluss sehen kann, ist die Bewertung derartiger Verlinkungen noch keinesfalls abschließend abgeklärt. Als Forumsbetreiberin ist es Dir faktisch nicht möglich, alle verlinkten Sites vorab und kontinuierlich auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Deshalb würde ich vorschlagen: gutgläubig weitermachen, wie bisher und darauf vertrauen, dass die verlinkten Sites "sauber" sind. Wichtig aber, sobald sich jemand als möglicher Urheber bei Dir meldet (oder der angibt, in seinen Rechten verletzt zu sein) -->schnellsmögliche Tigung des Links auf Deinem Forum (auch ohne große Überprüfungen). Wegen des Vorwurfs der Rechtsverletzung kannst Du dann immer noch mit dem Veranlasser des geposteten Links Kontakt aufnehmen. Wie üblich: Ohne Gewähr, dass die die einen oder anderen Gerichte nicht anders sehen GlG Horst RE: Neues Urteil zu Verlinkung - Fenni - 29.12.2016 Hallo Horst, danke für Deine Antwort. So wie Du sehe ich es auch. Ich mache weiter wie gehabt, hatte bisher ja auch schon ein Auge auf alle Links oder was sonst so gepostet wird, nach bestem Wissen und Gewissen. Denn auch ohne das Urteil gibt es ja schon klare Vorgaben für Zitate z.B. oder anderes. Mehr kann auch keiner verlangen. Liebe Grüße und einen guten Rusch, Michaela |