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Ausübung der Sportheilkunde - Druckversion

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Ausübung der Sportheilkunde - Cindy Larisch-Kempf - 13.02.2014

Hallo Horst!

Von einer Teilnehmerin des Sportheilkunde-Seminars kam die Frage auf: "Wer darf überhaupt die Sportheilkunde ausüben?". Sportheilkunde ist eine Kombination aus Sportmedizin und naturheilkundlichen Therapieverfahren.

Teilnehmer sind nicht nur Heilpraktiker, sonders auch z.B. Physiotherapeuten oder Sporttrainer.

Es wäre sehr schön, wenn die Frage aus rechtlicher Sicht beantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße,
Cindy.


RE: Ausübung der Sportheilkunde - Horst - 13.02.2014

Hallo Cindy,
ich interpretiere die Frage zunächst einmal mit der Betonung wie folgt: "wer darf überhaupt die Sportheilkunde ausüben?".
Dazu sagt das Heilpraktikergesetz (HPG) ausdrücklich, dass die "Ausübung der Heilkunde", dh. jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ... ausgeübt wird, Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist.

Physiotherapeuten (oder auch z.B. Podologen) sind hingegen "nichtärztliche medizinische Heil- und Hilfsberufe, die auf Anordnung eines Arztes/ eines HP heilmedizinisch tätig werden können, nicht aber eigenverantwortlich Diagnosen stellen oder Therapien vorschlagen dürfen.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Sportheilkunde.

Es gibt für Physiotherapeuten jedoch die Möglichkeit, eine sektorial eingeschränkte Erlaubnis zur "Ausübung der Heilkunde mit den Mitteln der Physiotherapie" zu erhalten (eingeschränktes Überprüfungsverfahren). Sie sind dann in ihrem Bereich Heilpraktiker und können eigenverantwortlich therapieren.

Für Sporttrainer gibt es diese Möglichkeit aktuell nicht. Allerdings gilt natürlich auch für Sporttrainer ( wie für jeden, der mit Sporttreibenden Menschen zu tun hat), dass sportmedizinische Grundkenntnisse bei Einsatzentscheidungen oder als Ersthelfer sehr hilfreich sind.

Nicht unter die Heilkunde fällt weiterhin der Bereich der Vorsorge gegen mögliche Sportverletzungen oder des Erhalts oder Steigerung der Leistungsfähigkeit eines Sportlers.

Liebe Grüße aus Kenzingen
Horst


RE: Ausübung der Sportheilkunde - Cindy Larisch-Kempf - 16.02.2014

Hallo Horst!

Danke für die schnelle Beantwortung der Frage.

Was heißt "Ausübung der Heilkunde mit den Mitteln der Physiotherapie". Dürfen Physiotherapeuten auch Eigenbluttherapie, Neuraltherapie oder Akupunktur durchführen? Mir ist bekannt, das diese Therapieverfahren klassischerweise nicht zur Physiotherapie-Ausbildung gehören. Folgedessen darf ein Physiotherapeut mit der Zusatzausbildung "Sportheilkunde" diese Therapieberfahren nicht anwenden, wenn es um die Behandlung von Krankheiten geht.

Liebe Grüße,
Cindy.


RE: Ausübung der Sportheilkunde - Horst - 17.02.2014

Hallo Cindy,
eine Ausübung der Heilkunde mit "Mitteln der Physiotherapie" richtet sich nach den Vorgaben des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes, näher definiert durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Was hier als Ausbildungs- und Prüfungsumfang festgelegt ist, umschreibt auch den Umfang der sektoralen HP-Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde als HP-Physiotherapeut.

Sinn der sektoralen HP-Erlaubnis ist es ja gerade, dass man das Gebiet, für das man speziell ausgebildet wurde (nachgewiesen durch eine Prüfung) auch selbstständig heilend behandeln kann, wenn man im Rahmen seines zusätzlichen HP-Erlaubnis-Verfahrens auch nachweisen kann, dass man seine rechtlichen Schranken kennt. D.h. alles, was nicht Gegenstand der Physiotherapeutenausbildung ist, bleibt auch für den sektoralen HP-Phys. tabu.
Ich bin jetzt hinsichtlich der Ausbildungs- und PrüfungsV für Physiotherapie nicht firm. Aber die von Dir genannten Therapiemethoden scheinen mir nicht vom zulässigen Betätigungsfeld für Physiotherapeuten abgedeckt.
Ich gebe die Frage daher an fachlich firmere Forumsteilnehmer weiter.
LG Horst