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Prüfungsfragen geschützt? - Druckversion

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Prüfungsfragen geschützt? - Gini - 19.10.2013

Darf man die Prüfungsfragen eigentlich einfach kopieren und irgendwo einstellen? Also z.B. auf seiner eigenen Homepage oder in einem Forum wie hier...um sie z.B. zu besprechen oder zu erläutern?

Gibt es da eine gesetzliche Regelung? Stehen die unter einem Copyright? Oder gibt es dabei etwas anderes zu beachten?


Neugierige Grüsse Gini


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Anja Facchini - 19.10.2013

Gute Frage Gini, ich habe gleich mal auf den Fragebogen von 9. Okt. 2013 gespitzt. Das steht nur "Dieses Aufgabenheft ist urheberrechtlich geschützt"

Vom Inhalt des Aufgabenheftes steht nix.

Ich denke fast nicht, dass die Fragen geschützt sind, sonst könnte keine Prüfungsvorbereitung in Deutschland mit den Fragen arbeiten. Ich denke allerdings, ich darf die Original-HP-Prüfung nicht im Original kopieren und ins Netz spielen. Gegen das Abschreiben von den Fragen ist wahrscheinlich nix einzuwenden, da der "Inhalt" des Aufgabenheftes nicht geschützt ist.

Bin auch auf die Antworten der Anderen gespannt.


RE: Prüfungsfragen geschützt? - PetraR - 19.10.2013

Ich denke auch,dass neu wäre,wenn man diese Fragen so nicht mehr ins Netz stellen darf.
Bei KreaWi konnte man die original Prüfungen ja uch immer machen. Und die sollten ja eigentlich wissen,ob es gesetzlich abgesichert ist,ob man das darf oder ncht.


Kann natürlich aber auch sein,dass das schon wieder neu und das geändert wurde.

ach ja und was mir grad einfällt. Bei KreaWi sind die Fragen ja sogar im Prüfungstrainer eingepflegt,den man kaufen kann


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Horst - 19.10.2013

Hallo miteinander,
zu dieser interessanten Frage eine kurze Stellungnahme:
Der Urheberschutz für "Werke" (aller Art) regelt sich in D nach dem Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) und erfasst grundsätzlich auch Prüfungsfragenauflistungen und deren Antwortbewertungen.
Eine wichtige Ausnahmeregelung stellt jedoch der § 5 UrhG dar, wonach "Amtliche Werke" keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die Bundesländer (zuständig für die HP-Zulassung) nehmen für die HPA-Überprüfung weit überwiegend an einem "Bundesländerübergreifenden Verfahren zur HP-Überprüfung" teil. Bei diesem erfolgt der schriftliche Teil anhand eines bundesweit einheitlichen Fragenkatalogs, der vom koordinierenden Gesundheitsamt beim Landratsamt Ansbach/Bayern zu jedem Überprüfungstermin herausgegeben wird.
Der Fragenkatalog stellt daher ein - im Rahmen des Verwaltungsabkommens der Länder erstelltes und verwaltungshoheitlichen Zwecken dienendes - "Amtliches Werk" i.S.d. § 5 UrhG dar, das unter die "Gemeinfreiheit" fällt und somit keinen Urheberschutz genießt.
Wie stets: Stellungnahme erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne jegliche Gewährleistung.
Liebe Grüße an Alle
Horst


RE: Prüfungsfragen geschützt? - PetraR - 19.10.2013

Lieber Horst,

Vielen Dank für deine juristischen Ausführungen .
Ich finde es klasse,dass du bei solchen Fragen immer zur Stelle bist und uns hier mir deinen,sogar mir verständlichen Antworten , zur Seite stehstSmile

Schön,dich für solche Sachen hier zu haben!!!


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Isolde Richter - 19.10.2013

Danke, lieber Horst, Heart freue mich auch sehr, dass du hier im Forum bist! Smile

Sehr beruhigend zu wissen, dass für amtliche Prüfungsfragen eine Ausnahmeregelung gilt und dass sie gesammelt und öffentlich gemacht werden dürfen.


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Gini - 20.10.2013

Whow, vielen lieben Dank für diese klare Antwort. Ich bin begeistert wie klar Du es für jemanden wie mich erklären kannst, dem diese juristischen Sachen sonst immer ein Greuel sind.

Prima, dankeschööööön! Schön das Du uns hier so perfekt unterstützt. Heart
LG Gini


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Anja Facchini - 20.10.2013

Klasse !!! Vielen lieben Dank, Horst Heart


RE: Prüfungsfragen geschützt? - Julia DOZ - 20.10.2013

Top beantwortet! Danke, lieber Horst!

LG Julia