Heilpraktikerschule Isolde Richter
Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - Druckversion

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Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - nini - 22.02.2013

Inzwischen habe ich gelernt, daß dem HP aufgrund der §§ 24 + 44 IfSG
Erregernachweise nicht erlaubt sind. Smile

Was mache ich, wenn ein Patient mit einer Zecke zu mir kommt,
die Zecke "steckt" noch im Körper.
Ich vermute, daß ich die Zecke entfernen darf.
Aber darf ich sie ans Labor schicken, zB. bei Verdacht auf Borrelien?
Für die Lyme-Borreliose besteht ja kein Behandlungsverbot,
trotzdem bin ich mir gerade gar nicht sicher,
denn es könnte ja auch zu einer FSME-Infektion gekommen sein...
fragend

Liebe Grüße.
Nina


RE: Erregernachweis in Zecke - KlausD - 22.02.2013

Liebe Nina, HeartHeart

ich würde mir da nicht soviele Sorgen machen, da Zecken ja eher robuste
Tiere sind. Daher würde ich sie auch nicht an ein Labor schicken, sondern eher
zu einem Tierheilpraktiker, bzw. Tierarzt überweisen.

In der Regel erholen sich die Zecken auch ohne medikamentöse Behandlung
rasch wieder. Big GrinTongue

Alles Liebe

Klaus Angel


RE: Erregernachweis in Zecke - alexandrak - 22.02.2013

Boah, der war fies ;-))))Big Grin


RE: Erregernachweis in Zecke - Antje - 22.02.2013

Hallo Nina,

soweit ich weiß, gibt es inzwischen Bundesländer, in denen es Behandlungsverbot für Borelliose gibt.
Da muss man sich genau erkundigen.

Wie das mit der Zecke gemacht werden kann, weiß ich nicht.

LG
Antje


RE: Erregernachweis in Zecke - nini - 23.02.2013

Liebe Antje,

danke für diesen Hinweis!!
Ich lerne gerade noch "stur" nach Lehrbuch, da steht Borreliose
bei den Krankheiten ohne Behandlungsverbot.


Lieber Klaus,

stimmt, die Zecke ist ja in dem Fall auch ein krankes Lebewesen. Smile
Mit denen hat keiner Mitleid....


Trozdem ist meine Frage noch nicht beantwortet:
was sage ich dem Prüfer, wenn er mich fragt, was ich mit der Zecke mache??
Darf ich sie ans Labor schicken oder nicht?
Vorausgesetzt für Borreliose besteht kein BV!
Bin verunsichert, Klaus. Ich dachte, man darf auch doofe Fragen ins Forum stellen. Tongue

Liebe Grüße. Nina


RE: Erregernachweis in Zecke - KlausD - 23.02.2013

Liebe Nina, HeartHeart

es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten Tongue. Und verunsichern wollte ich Dich ganz bestimmt nicht. Blush Ich wollte Deine Frage eigentlich nur ganzheitlich betrachten.Big GrinTongue Bezüglich Deiner Frage gibt es unter den HPA´s ganz sicher jemand, der Sie Dir beantworten wird. Ich weiss es leider auch nicht Huh, da ich HPP lerne und dort Zecken im biologischen Sinne eher weniger vorkommen.

Ich wünsche Dir ganz viel Spaß bei Deiner Ausbildung und hoffe Du bist mir nicht allzu sauer wegen meinem Wortspielchen. Angel

Schönes Wochenende und ganz liebe Grüße

Klaus






RE: Erregernachweis in Zecke - nini - 23.02.2013

Lieber Klaus,

da bin ich doch nicht sauer! Ich habe mir daraufhin tatsächlich KURZ die Frage gestellt,
wie es wohl den Zecken dabei geht....
Außerdem freue ich mich über jeden Grund, meine Mundwinkel anzuheben. Wink

Dir auch viel Freude und gutes Gelingen!
Nina


RE: Erregernachweis in Zecke - alexandrak - 23.02.2013

Wenn ich keinen Erregernachweis führen darf,
und ich Behandlungsverbot habe, würde ich, wenn ich die Zecke entferne, die evtl. an den behandelnden Arzt schicken(bzw. dem Patienten zu diesem Zweck mitgeben)??

Oder ganz anders?




RE: Erregernachweis in Zecke - nini - 26.02.2013

Hallo Alexandra, sorry für die späte Antwort....
Ja, so würde ich das bei Behandlungsverbot auf jeden Fall auch machen.
Ich weiß jetzt zwar immer noch nicht genau, ob man als HP bedenkenlos
"mit Zecken hantieren" darf, aber ich hake das jetzt mal ab.
Bei der Kälte gibt es bei uns im Moment sowieso keine Zecken...Big Grin

Liebe Grüße.
Nina



RE: Erregernachweis in Zecke - Isolde Richter - 26.02.2013

Liebe Nina,
habe gerade erst eben deine kniffligen Fragen gefunden.
Ich würde die Beantwortung gerne zurückstellen, denn wir werden ab Anfang April einen juristisch Versierten im Forum haben, der solche Fragen fundiert beantworten kann, da er sich mit HP-Recht gut auskennt.

Ich werde dann für Rechtsfragen einen eigenen Thread eröffnen, in dem wir solche Fragen unter unterschiedlichen Gesichtspunkten erörtern und beantworten können.
Es wäre super, wenn du dann die Frage dort noch mals stellen könntest bzw. ich versuche auch daran zu denken, deshalb habe ich im Betreff ergänzt "Juristenfrage" und sie in den Gesetzeskunde-Thread verschoben, damit ich die Frage später auch leicht wiederfinde.


RE: Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - nini - 27.02.2013

Liebe Isolde,

oha, dann doch so kniffelig...
Ich stelle die Frage dann gerne im April nochmal.
Ich hoffe, ich vergesse es nicht! Blush

Heart-liche Grüße.
Nina


RE: Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - nini - 08.04.2013

Da jetzt ein Fachmann für juristische Fragen im Haus ist,
schubse ich meine Frage nach dem "Erregernachweis in der Zecke" nochmal an.....

Herzliche Grüße an Alle.
Nina


RE: Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - Horst - 09.04.2013

Hallo Nina,
und natürlich auch ein Hallo an Alle,
bei deiner Frage "was mache ich, wenn ein Patient mit einer Zeck am Arm in meiner Praxis erscheint" müssen wir die Behandlungsmöglichkeit unterscheidennach den Behandlungsverboten nach § 24 IfSG, wobei der § 24 auf die meldepflichtigen Krankheiten oder Erreger der §§ 6 oder 7 IfSG Bezug nimmt.
Nach § 24 bestehen bei den in § 6 aufgezählten Krankheiten - hier FSME interessant - ein Behandlungsverbot bei Krankheitsverdacht oder Erkrankung. Eine Erkrankung an FSME ist in diesem Fall unwahrscheinlich (Inkubationszeit 7-10 (14) Tage): Ein Krankheitsverdacht ebenso, da erst nach der Inkubationszeit irgendwelche typischen Symptome einen Krankheitsverdacht begründen könnten.
Es bleibt somit eine mögliche Infektion mit dem FSME-Erreger gemäß §§ 24, 7 IfSG. Ein Behandlungsverbot mit einem entsprechenden Erreger setzt aber voraus, dass diese Infektion nachgewiesen ist. Ein Zeckenbiss stellt aber keinesfalls einen derartigen Nachweis dar, sondern lässt eine Infektion nur als "möglich" erscheinen (zumal eine FSME-Infektion im Vergleich zur Borreliose bei Zeckenbissen erheblich seltener auftritt).
Zusammengefasst: Kommt ein Patient mit einer Zecke am Arm zum HP, kann dieser selbstverständlich die Zecke entfernen und zur Laboruntersuchung einschicken. Das Labor wird dann für eine artgerecht Unterbringung sorgen (bzw. bei positivem Befund die Infektion melden).
Liebe Grüße
Horst





RE: Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - MartinaKirchner - 09.04.2013

Danke Horst

gut, uns den Unterschied zwischen Krankheitsverdacht und Krankheitsmöglichkeit zu erklaeren und die Konsequenzen, die es daraus ergibt.
Gesetzestexte sind manchmal ziemlich kniffelig.


RE: Erregernachweis in Zecke ("Juristenfrage") - nini - 09.04.2013

Danke Horst
für die plausible Erklärung!
Wenn man es so liest, klingt es eigentlich ganz schlüssig,
aber von selbst wäre ich da nie drauf gekommen.
Smile LG. Nina